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- Geschrieben von: Kagi
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Bei der Patientenverfügung - früher auch oft als ‘Patiententestament’ bezeichnet - handelt es sich um einen im voraus getroffene Willensbekundung eines Patienten, in der für den Fall, daß ein Patient nicht in der Lage ist sich selbst zu äußern, den Willen des Patienten in Bezug auf seinen ärtzliche Versorgung dokumentiert.
Und was bedeutet das?
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung werden im Falle, daß ein volljähriger, nicht entmündigter Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann (z.B. durch Demenz, tiefe langanhaltende Bewußtlosigkeit, Koma) nicht automatisch die nächsten Angehörigen (Tochter, Sohn, Ehegatte, Lebensgefährte...) von den Ärzten zu Entscheidungen herangezogen oder gar als (temporärer) Vormund eingesetzt.
Im Gegenteil: rein rechtlich gesehen, dürfen weder Ärzte noch Krankenschwestern oder Pfleger irgendjemandem irgendeine Auskunft über die Diagnose, die Prognose oder den aktuellen Gesundheitszutand geben, wenn sie nicht durch den Patienten dazu ermächtigt wurden. Die ärztliche Schwiegepflicht gilt grundsätzlich ersteinmal gegenüber jedem, der nicht der Patient selber ist. Daß dies trotzdem in vielen Fällen nicht so streng gehandhabt wird ist zwar in dem Moment für die Angehörigen sehr angenehm, jedoch begeben sich die Auskunftgebenden damit mit einem Bein in den Knast!
Ein Beispiel:
Oma kommt ins Krankenhaus, hat keine Patientenverfügung, fällt ins Koma und nun steht die Entscheidung an ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen sind. Den Krankenhaus sind der Sohn, die Schwiedertochter und ein Bruder der Oma bekannt.
Der - für die Oma und die Angehörigen - schlimmste Fall:
Die Ärzte geben keine Auskunft über Omas Gesundheitszustand, entscheiden eigenständig über notwendige Therapien oder lebensverlängernde Maßnahmen auch wenn diese entgegen Omas Interessen sind. Sie kann ja nicht widersprechen. Evtl. wird per Schnellgerichtsverfahren auch noch ein Amtsvormund eingesetzt, der über die möglichen Behandlungen entscheidet oder sogar die Vollmacht über Omas Konten erhält und davon die Kosten für Therapien oder Pflegeheime deckt.
Vor dem Gesetz wird hier korrekt gehandelt, auch wenn es nicht im Sinne der Patientin sein mag.
Wie es oft in den Krankenhäusern abläuft bzw. wie viele denken, daß es abzulaufen habe:
Die Ärzte geben den Angehörigen bereitwillig Auskunft über Omas Gesundheitszustand, zeigen mögliche Therapien auf und diskutieren mit den Angehörigen was Oma denn wahrscheinlich wollen würde und was nicht.
Die Ärzte begeben sich mit einem Bein ins Gefängnis, weil sie ihre Schweigepflicht brechen. Immerhin wird versucht in Omas Sinn zu handeln.
Wie es läuft, wenn Oma einen Patientenverfügung hat:
Oma hat in ihrer Verfügung definiert, was sie möchte und was nicht. So hat sie zum Beispiel geschrieben, daß sie unter allen Umständen schmerzfrei sein möchte, auch wenn das heißt, daß durch eine Gabe hochdosierter Morphine evtl. ihr Leben verkürzt wird. Außerdem hat sie ihren Sohn als Bevollmächtigten eingesetzt, der in ihrem Namen Entscheidungen treffen darf.
Optimal wäre es wenn die Patientenverfügung bereits bei der Aufnahme ins Krankenhaus vorgelegt würde, was aber meist nur bei geplanten Krankenhausaufenthalten möglich sein dürfte.
Weiterführende Infos: Patientenverfügung, eine Broschüre des Bundesministerium der Justiz (inkl. Mustertexte)
http://www.vitanet.de/aktuelles/Politik-und-Gesellschaft/20080922-Neuer-Gesetzentwurf-zur-Patientenverfuegung/
http://www.krankenkassenratgeber.de/news/arzt-patient/neues-gesetz-zur-sterbehilfe.html
http://afp.google.com/article/ALeqM5hJ4gnF4tgW_wMjoUvV1rhH4YYGcg
http://www.pr-inside.com/de/strenge-regeln-fuer-patientenverfuegung-im-r817744.htm
--- noch nicht fertig ---
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- Geschrieben von: Kagi
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Organspende kann Leben retten!
Ich meine jeder sollte sich einmal Gedanken machen, ob er im Falle seines Todes Organspender sein möchte oder nicht. Und jeder sollte sich einen Organspendeausweis zulegen (gibts kostenlos im Internet; siehe weiter unten), damit in einer ohnehin schweren und emotional hoch belasteten Situation die nahen Angehörigen nicht noch vor der Entscheidung stehen den gerade Verstorbenen als Organspender freizugeben oder nicht.
Wobei der Name "Organspendeausweis" insofern mißverständlich ist, als die meisten denken, daß man damit seine Bereitschaft zur Organspende bekundet. Das kann man zwar auch tun - und ich glaube die meisten Spendeausweisbesitzer haben ihn aus genau diesem Grund - aber man kann damit auch rechtsverbindlich erklären, daß man einer Organspende nicht zustimmt.
Und hier kommt das zu tragen, was ich weiter oben schon angedeutet habe: Wie auch immer man sich selbst zu Lebzeiten entscheidet, egal ob für oder gegen eine Organspende, wenn man seine Entscheidung in einem Spenderausweis dokumentiert hat, hat man seinen Angehörigen eine Entscheidung abgenommen, die sie in dieser speziellen Situation sicherlich noch stärker emotional belasten würde.
Ich persönlich finde es auch wichtig mit seinen Lieben darüber zu sprechen, ob und wenn ja für welche Organe man als Spender zur Verfügung stehen möchte. Um so leichter verstehen sie die eigene Entscheidung und akzeptieren im Todesfall auch die evtl. bevorstehende Organspende.
Hier noch ein paar Hinweise zum Organspendeausweis:
a) Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wird bei keiner Behörde dokumentiert; der Ausweis muß nirgendwo registriert oder hinterlegt werden. Einfach nur den Ausweis ausfüllen und immer bei sich tragen (am besten beim Personalausweis).
b) Wenn man sich umentscheidet kann man einfach den Ausweis zerreißen und ersatzlos wegwerfen oder auch einen neuen Ausweis mit seiner geänderten Entscheidung ausfüllen.
c) Die Entscheidung ist bindend für Ärzte und Angehörige. Wenn einer Organspende schriftlich zugestimmt oder sie abgelehnt hat kann nicht durch Ärzte oder Angehörige ‘überstimmt’ werden.
d) Die organempfänger erfahren nicht von wem das Organ stammt, genausowenig erfahren die Angehörigen wem eine Organ eingepflanzt wird
e) Ab dem 16. Lebensjahr kann man einer Organspende zustimmen und ab dem 14. Lebensjahr bereits einer Organspende widersprechen.
Und wo bekommt man nun einen Organspendeausweis?
Am einfachsten im Internet: Auf organspende-info.de kann man einen Organspendeausweisformular online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Wem das zu heikel ist (z.B. weil er nicht weiß ob und welche Daten möglicherweise gespeichert werden) kann sich auch ein Blankoausweis herunterladen und konventionell mit Kugelschreiber ausfüllen und unterschreiben.
Oftmals findet man Flyer mir Asuweisen bei Ärzten, Apotheken oder als Beilage in Zeitungen/Zeitschriften. Oder man bestellt ihn dierekt bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Postfach 910152, 51071 Köln.
Wichtig ist, daß man den Ausweis mit sich führt. Im Falle dese Falles nutzt er in der heimischen Schublade genausoviel als ob man gar keinen Ausweis hätte.
Auf organspende-info.de finden sich auch noch viele Informationen rund um das Thema Organspende; z.B.: welche Organe können gespendet werden; wie wird sichergestellt, daß ich tot bin bevor meine Organe entnommen werden u.s.w.
Siehe auch: Patientenverfügung